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   VG Hannover, 07.07.2016 - 10 A 5548/11   

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https://dejure.org/2016,28997
VG Hannover, 07.07.2016 - 10 A 5548/11 (https://dejure.org/2016,28997)
VG Hannover, Entscheidung vom 07.07.2016 - 10 A 5548/11 (https://dejure.org/2016,28997)
VG Hannover, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 10 A 5548/11 (https://dejure.org/2016,28997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 VerfSchG ND; § 3 Abs 1 S 2 VerfSchG ND; § 5 Abs 1 S 1 VerfSchG ND; § 8 Abs 1 S 1 Nr 1 VerfSchG ND; § 8 Abs 1 S 2 VerfSchG ND; § 99 Abs 2 VwGO
    Beobachtung; Bestrebung; Beweisnot; Feststellungsantrag; Feststellungsbegehren; In-camera-Verfahren; non liquet; personenbezogene Daten; Sperrerklärung; Verfassungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.08.2012 - 20 F 5.12

    Anforderungen an den Informantenschutz

    Auszug aus VG Hannover, 07.07.2016 - 10 A 5548/11
    Die Beschwerde des Klägers zum Bundesverwaltungsgericht blieb erfolglos (Beschluss vom 21.8.2012 - BVerwG 20 F 5.12); daraufhin nahm der Kläger die Klage zurück.

    Die Kammer hat den Beklagten mit Beschluss vom 20. Juni 2014 sodann aufgefordert, sämtliche personenbezogene Daten des Klägers enthaltenden Vorgänge und insbesondere diejenigen Aktenteile vorzulegen, die Gegenstand des In-camera-Verfahrens vor dem Fachsenat zu Az. OVG 14 PS 1/12 und nachgehend dem Bundesverwaltungsgericht zu Az. BVerwG 20 F 5.12 waren.

    Schließlich hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 21. August 2012 - BVerwG 20 F 5.12 - ausgeführt, dass "die Durchsicht der Akten belegt, dass die von dem Kläger genannten Veranstaltungen nicht allein deswegen in den Blick der Behörde geraten sind, weil er dort anwesend war" und dass "Handlungen, die zu strafrechtlichen Ermittlungen führten, und nicht die journalistische Tätigkeit des Klägers Anlass für verfassungsschutzbehördliche Maßnahmen [war], die zu den in den Akten befindlichen Informationen geführt haben." Die in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. November 2015 - BVerwG 20 F 9.14 - erwähnten Seitenzahlen der für das In-camera-Verfahren zusammengestellten Akten (Blatt 358 der Beiakte F, Blatt 221 der Beiakte G) lassen im Übrigen erkennen, dass die nicht offengelegten Erkenntnisse von einigem Umfang sind, und vervollständigen so das Bild.

  • BVerwG, 02.11.2015 - 20 F 9.14

    Vollständiges Zurückhalten bei Teilschwärzungen

    Auszug aus VG Hannover, 07.07.2016 - 10 A 5548/11
    Auf die Beschwerde des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 2. November 2015 - BVerwG 20 F 9.14 - festgestellt, dass die Sperrerklärung auch rechtswidrig ist, soweit sie sich auf Blatt 13 sowie Blatt 26 bis 29 der Beiakte E bezieht.

    Ebenso wenig lässt die durch die obergerichtlichen Fachsenate festgestellte Rechtmäßigkeit der Sperrerklärungen ohne weiteres darauf schließen, dass die nicht offengelegten Daten tatsächliche Anhaltspunkte dafür enthalten, dass der Kläger an einer verfassungswidrigen Bestrebung teilnimmt, denn Geheimhaltungsgründe im Sinne des § 99 Abs. 1 VwGO können unabhängig von den materiellen Akteninhalten auch in allgemeinen nachrichtendienstlichen Belangen vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 2015 - 20 F 9.14 -).

    Schließlich hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 21. August 2012 - BVerwG 20 F 5.12 - ausgeführt, dass "die Durchsicht der Akten belegt, dass die von dem Kläger genannten Veranstaltungen nicht allein deswegen in den Blick der Behörde geraten sind, weil er dort anwesend war" und dass "Handlungen, die zu strafrechtlichen Ermittlungen führten, und nicht die journalistische Tätigkeit des Klägers Anlass für verfassungsschutzbehördliche Maßnahmen [war], die zu den in den Akten befindlichen Informationen geführt haben." Die in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. November 2015 - BVerwG 20 F 9.14 - erwähnten Seitenzahlen der für das In-camera-Verfahren zusammengestellten Akten (Blatt 358 der Beiakte F, Blatt 221 der Beiakte G) lassen im Übrigen erkennen, dass die nicht offengelegten Erkenntnisse von einigem Umfang sind, und vervollständigen so das Bild.

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12

    Recht auf Auskunft eines freien Journalisten gegenüber der niedersächsischen

    Auszug aus VG Hannover, 07.07.2016 - 10 A 5548/11
    Mit Beschluss vom 23. März 2012 (14 PS 1/12) entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht, die Weigerung des Beklagten zur Vorlage der vollständigen Akten sei rechtmäßig.

    Die Kammer hat den Beklagten mit Beschluss vom 20. Juni 2014 sodann aufgefordert, sämtliche personenbezogene Daten des Klägers enthaltenden Vorgänge und insbesondere diejenigen Aktenteile vorzulegen, die Gegenstand des In-camera-Verfahrens vor dem Fachsenat zu Az. OVG 14 PS 1/12 und nachgehend dem Bundesverwaltungsgericht zu Az. BVerwG 20 F 5.12 waren.

  • BVerwG, 27.09.2006 - 3 C 34.05

    Verfassungsschutz; Personenakte; Datenschutz; Berichtigung;

    Auszug aus VG Hannover, 07.07.2016 - 10 A 5548/11
    Führt die Sperrerklärung dazu, dass bestimmte Umstände nicht aufklärbar bleiben oder dass die Aussagekraft festgestellter Tatsachen vermindert ist, so hat die Kammer dies angemessen zu würdigen (BVerwG, Urteil vom 27.9.2006 - BVerwG 3 C 34.05 -, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 7 A 15.10

    Bundesnachrichtendienst; archivwürdige Unterlagen; Bundesarchiv; Nutzung; Zugang;

    Auszug aus VG Hannover, 07.07.2016 - 10 A 5548/11
    Soweit die im Hauptsacheverfahren zu treffende Sachentscheidung nicht allein auf der geheim gehaltenen Tatsachengrundlage beruht, kann die Aufklärungslücke dadurch überbrückt werden, dass die übrigen Erkenntnisse verwertet werden und die nicht aufklärbare Tatsache nur mit minderem Beweiswert berücksichtigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2013 - BVerwG 7 A 15.10 -, juris Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14

    Auskunft; Beobachtung; Bindungswirkung; Feststellungsklage; Funktionsfähigkeit

    Auszug aus VG Hannover, 07.07.2016 - 10 A 5548/11
    Mit Beschluss vom 20. November 2014 - 14 PS 2/14 - hat das Nds. Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass die Sperrerklärung rechtswidrig ist, soweit sie sich auf Blatt 398 bis 432, 436 bis 453 und 458 bis 460 der Beiakte F (Hauptakte/Sachakte des Beklagten zum Aktenzeichen 18533-A.) bezieht.
  • VG Berlin, 09.05.2022 - 1 K 102.20
    Ob die Voraussetzungen der §§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 1, 11 Abs. 1 VSG Bln vorliegen, ist also eine nicht notwendig zu beantwortende Vorfrage eines Löschungsanspruchs (vgl. VG Hannover, Urteil vom 7. Juli 2016 - 10 A 5548/11, juris Rn. 34).

    Hieraus ist abzulesen, dass er nicht als Einzelperson im Fokus der Beobachtung der Verfassungsschutzbehörde stand und kein materielles Beobachtungsobjekt war, sondern die Datenerhebung und -verarbeitung nur gelegentlich seiner Teilnahme an Versammlungen als Teil der Dokumentation des Gesamtbildes der autonomen Szene erfolgte (vgl. VG Hannover, Urteil vom 7. Juli 2016 - 10 A 5548/11, juris Rn.39).

    Dies spricht zusätzlich für eine Rechtmäßigkeit der Datenerhebung und -verarbeitung (vgl. VG Hannover, Urteil vom 7. Juli 2016 - 10 A 5548/11, juris Rn. 62 ff.).

  • VG Hannover, 16.06.2021 - 10 A 1676/18

    Datenerhebung durch eine Vertrauensperson; nachrichtendienstliche Mittel;

    Die Voraussetzungen beziehen sich dabei darauf, dass überhaupt eine Bestrebung vorliegt und (noch) nicht auf die Zuordnung einzelner Personen zu dieser Bestrebung (vgl. VG Hannover, Urt. v. 07.07.2016 - 10 A 5548/11 -, juris Rn. 47 und Urt. v. 01.09.2020 - 10 A 4689/17 -, nicht veröffentlicht).
  • VG Schwerin, 20.10.2021 - 3 A 476/20

    Anspruch auf Löschung gespeicherter Daten, die im Rahmen einer sogenannten

    Das Gericht muss aufgrund einer Gesamtwürdigung aller verfügbaren Erkenntnisse entscheiden, dies gilt selbst dann, wenn die gespeicherten Daten infolge einer rechtmäßigen Sperrerklärung der obersten Landesbehörde nicht offengelegt werden (vgl. VG Hannover, Urteil vom 07. Juli 2016 - 10 A 5548/11, Rn. 60, juris).
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